Wer im Krankenhaus liegt, vertraut sich zahlreichen Spezialist/-innen an. Vom Rettungsdienst und den Ärzt/-innen über die Krankenpfleger/-innen und Physiotherapeut/-innen, den medizinisch-technischen Laborassistent/-innen bis hin zu den Hebammen – sie alle arbeiten im Team für die Menschen. Eine Reihe von Gesundheitsreformen hat dazu geführt, dass in deutschen Krankenhäusern immer mehr Patient/-innen in immer kürzerer Zeit von immer weniger und zudem übermüdetem Personal behandelt und versorgt werden müssen. Wer am Gesundheitswesen spart, spielt mit der Gesundheit von Millionen Menschen.
Gesundheit hängt von vielen Faktoren ab, etwa von der Umwelt, der Arbeit, dem Wohnen und dem menschlichen Verhalten. Dementsprechend breit ist das Aufgabenspektrum des Gesundheitsamts. Es muss sich der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten widmen und die hygienischen Verhältnisse in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel in Stadthallen, Krankenhäusern, Kindergärten, Jugendzentren, Sportstätten, Freibädern und Friedhöfen kontrollieren.
Ob es um den Tuberkulose-Gesundheitsdienst, Hilfsangebote für psychisch erkrankte Menschen oder um Beratungsstellen für sexuell übertragbare Krankheiten geht: Diese Gesundheitsdienste erfüllen wichtige Aufgaben für Gesundheit und Lebensqualität der Menschen. Im Interesse aller Bürger/-innen müssen diese Leistungen kostenfrei oder zumindest kostengünstig für alle zugänglich bleiben. Finanzielle Gewinne können dabei nicht das Ziel sein. Deshalb muss der Gesundheitsdienst auch weiterhin in kommunaler Hand bleiben. Eine Privatisierung verbietet sich!
Wie wichtig auch die Tiergesundheit für den Menschen ist, haben spätestens Geflügelpest und Vogelgrippe in das öffentliche Bewusstsein gebracht. Das staatliche Veterinärwesen übernimmt die Aufgabe, Tierseuchen zu verhüten und damit letztlich auch die Menschen zu schützen. Daneben sichert die Arbeit der Veterinär/-innen die Qualität von tierischen Lebensmitteln – und dient einem der Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland: dem Tierschutz. So überwacht das Veterinäramt Tierhandel, Tiertransporte, Tierhaltung und Tierversuche. Die Bürger/-innen kommen mit den Amtstierärzt/-innen in Kontakt, wenn sie etwa Atteste für mitreisende Haustiere beantragen oder die Haltung von gefährlichen Tierarten, wie etwa Kampfhunden, genehmigen lassen wollen.
Wir haben es ständig mit Strahlung zu tun. Ob es sich um radioaktive Strahlung (beim Röntgen oder in der Energieerzeugung), um UV-Strahlung (von der Sonne oder im Solarium) oder um die Auswirkungen des Mobilfunks handelt: Der Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer/-innen und Patient/-innen spielt eine große Rolle bei der Arbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz. Zu seinen Aufgaben zählen u. a. regelmäßige Strahlenmessungen, der radiologische Notfallschutz und die sichere Verwahrung von Kernbrennstoffen.
In Deutschland wird der Umweltschutz nicht nur großgeschrieben, es wurde auch bereits eine Menge erreicht. Flüsse, in denen die Menschen wieder baden können – dazu haben viele „Umweltmacher“ beigetragen: die Wissenschaft, die Wirtschaft, die Verbände sowie die Politik und die Bürger/-innen. Eine Schlüsselrolle haben dabei die engagierten Beschäftigten der Umweltministerien und Umweltbehörden. Sie starten Aufklärungsaktionen und arbeiten an Gesetzen, Verordnungen und Förderprogrammen für einen aktiven Umweltschutz.
Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikroorganismen: Sie dienen unserer Ernährung, reinigen Wasser und Luft, schaffen fruchtbare Böden und sorgen für ein angenehmes Klima. Gemeinsam bilden sie ein komplexes Ökosystem. Die Natur zu schützen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Umweltministerien und -behörden. Dazu gehört nicht nur die Arbeit an Gesetzen und Verordnungen, sondern auch die Information über Themen des Naturschutzes. So unterstützen die Beschäftigten der Ministerien und Behörden beispielsweise die Lehrkräfte im Schulunterricht oder organisieren bundesweite Kampagnen zur Rettung der biologischen Vielfalt.
Seit 2002 ist Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Das heißt, dass der Tierschutz von allen deutschen Parlamenten bei der Gesetzgebung sowie von Behörden und Gerichte beim Anwenden und Auslegen des Rechts beachtet. Federführend für den Tierschutz ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Auch zahlreiche Landes- und Kommunalbehörden sorgen dafür, dass geltendes Recht auch angewandt wird. Tierschutz muss Aufgabe staatlicher Institutionen bleiben, da nichtstaatliche Organisationen nicht die nötige Durchsetzungskraft haben und die private Wirtschaft kein ausreichendes Interesse am Tierschutz hat.
Gärten, Grünflächen und Wälder gehören zu einer Stadt wie ihre Straßen, Häuser und Geschäfte. Kinder spielen hier, Senior/-innen gehen spazieren, Jogger drehen ihre Runden. Zuständig für gepflegte Parkanlagen sind die Gartenämter der Kommunen, häufig auch städtische Eigenbetriebe. Wenn Gemeinden diese Aufgaben privatisieren, verlieren sie die Kontrolle darüber, ob die Grünflächenarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Im schlimmsten Fall drohen den Kommunen immense Mehrkosten, wenn Schäden durch unsachgemäße Parkpflege ausgebessert werden müssen.
Wälder sind als Erholungsgebiet, Trinkwasserspeicher, Frischluftproduzent und Lebensraum für Pflanzen und Tiere lebenswichtig. All diese Funktionen zu sichern, ist Aufgabe der Forstämter. Dennoch wurden dort in den letzten Jahren qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze massiv abgebaut. Auch das Geld für Sachausgaben ist knapp geworden. Immer häufiger werden Facharbeiterstellen nicht mehr besetzt, ihre Arbeit sollen ungelernte Zeitkräfte aus Arbeitsbeschaffungsprogrammen oder "Ein-Euro-Jobber/-innen" erledigen. Derartige Einsparungen auf Kosten der Natur werden langfristig immense Mehrkosten mit sich bringen.
Die kommunalen Schwimmbäder machen attraktive Sport-, Freizeit- und Gesundheitsangebote; wohnortnah mit bürgerfreundlichen Öffnungszeiten und erschwinglichen Eintrittspreisen. Beim schulischen Schwimmunterricht, der natürlich auch hier stattfindet, zeigt sich immer wieder, dass drei Viertel der Kinder bis zum dritten Schuljahr noch nicht schwimmen können. Dabei ist der Anteil aus einkommensschwachen Familien besonders hoch. Diese alarmierende Entwicklung ist auch den Sparmaßnahmen der letzten Jahre geschuldet: Bäder wurden nicht mehr modernisiert, seltener geöffnet oder ganz geschlossen.