Niemand kommt am Standesamt vorbei. Für jedes in Deutschland geborene Kind ist ein Eintrag im Geburtenbuch zu beurkunden, ohne Geburtsurkunde gibt es kein Kindergeld oder Erziehungsgeld. Und ohne Standesamt keine Hochzeit: Die Standesbeamt/-innen prüfen die Ehevoraussetzungen und beurkunden die Ehe. Diese hochsensiblen Verwaltungsvorgänge müssen amtlich vorgenommen werden, um Missbrauch ausschließen zu können. Personaleinsparungen im Standesamt würden zu langen Wartezeiten führen. Selbst im Todesfall müsste die Vollstreckung des letzten Willens auf sich warten lassen …
Die Bundesagentur für Arbeit ist mit knapp 90.000 Beschäftigten die größte Behörde der Bundesrepublik und für zahlreiche Aufgaben zuständig: Vermittlung von Lehrstellen und Arbeitsplätzen, Berufs- und Arbeitgeberberatung, berufliche Weiterbildung und Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt. Außerdem zahlt sie Arbeitslosen-, Kinder- und Insolvenzgeld an die Berechtigten aus und führt die offizielle Arbeitsmarktstatistik. Personaleinsparungen bei den Agenturen wären für die Klient/-innen mit längeren Warte- und Bearbeitungszeiten und in ländlichen Gegenden mit langen Anfahrtswegen verbunden.
Das Sozialamt ist die Behörde, die hilfebedürftige Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) vermittelbar sind, mit Geld-, Sach- und Dienstleistungen unterstützt. Es hilft in gesundheitlichen Fragen und bei der Altenhilfe und -pflege. Es ist allerdings auch Aufgabe der Ämter zu entscheiden, wem Hilfe zusteht – und wem nicht. Stellenabbau und Überlastung der zahlenmäßig abnehmenden Belegschaft sind für diesen verantwortungsvollen Beruf, in dem sensible Entscheidungen getroffen werden müssen, nicht vertretbar.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Existenzgrundlagen seiner Bürger/-innen sicherzustellen (Sozialstaatsprinzip). Das heißt auch, die Menschen im Alter abzusichern. Über 95 Prozent aller Deutschen haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Jeden Monat erhalten über 20 Millionen Menschen eine Rente ausgezahlt. Insgesamt zahlt die Rentenversicherung im Jahr mehr als 200 Milliarden Euro an Leistungen aus. Die derzeitige Kürzung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zwingt immer mehr Menschen, sich zusätzlich privat zu versichern. Denn die gesetzliche Altersvorsorge reicht nicht mehr aus, um im Alter in Würde leben zu können. Der Staat sollte seinen grundgesetzlich verankerten Auftrag ernst nehmen und eine armutsfeste Altersrente sicherstellen.
In Deutschland sind mehr als 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dem Solidaritätsprinzip folgend zahlen alle Versicherten Beiträge gemäß ihrer wirtschaftlichen Lage und nicht nach ihrer gesundheitlichen Verfassung, das heißt nicht nach "Versicherungsrisiko". Auch Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind mitversichert; chronisch Kranke zahlen ebenso viel oder wenig wie gesunde Versicherte. Dennoch sorgt der solidarische Ausgleich dafür, dass alle Menschen im Bedarfsfall eine angemessene medizinische Versorgung erhalten. Dies alles ist nur möglich, weil die gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts nicht gewinnorientiert arbeiten, sondern ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Sinne ihrer Versicherten wahrnehmen. Eine Entwicklung, die immer mehr in Richtung einer privat organisierten Zweiklassenmedizin geht, kann nur durch ein starkes öffentliches Gesundheitswesen verhindert werden.
Wer über keinen festen Wohnsitz verfügt und nicht erwerbsfähig ist, hat Anspruch auf Obdachlosenhilfe. Die obdachlosen Leistungsempfänger/-innen haben Ansprechpartner/-innen im öffentlichen Dienst (Stadt oder Kreis), die verpflichtet sind, sie auf dem Weg aus ihrer Notlage zu unterstützen. Neben Sach- und Geldleistungen geht es hier auch um praktische Hilfen: Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen oder Suchtberatung. Eine unzureichende Betreuung von Obdachlosen erschwert eine Wiedereingliederung der Menschen in das gesellschaftliche Leben.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus ein Recht verankert: Die Bundesrepublik gewährt Menschen, die in ihrem Land verfolgt werden, Schutz. Personen, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden, erhalten in Deutschland Asyl. Außerdem genießen Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten gemäß der Genfer Konvention Abschiebeschutz. Mit der Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigte/-r ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verbunden. Diese hoheitliche Aufgabe übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welches auch an integrativen Maßnahmen zugunsten der Flüchtlinge arbeitet.
Freizeitgestaltung ist ein wichtiger Teil der Jugendhilfe, aber nicht alles. Jugendämter springen ein, wenn Eltern Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder brauchen. Wenn sich in diesen Monaten Eltern für die Vernachlässigung und dadurch oftmals gar Tötung ihrer eigenen Kinder vor Gericht verantworten müssen, wird eines deutlich: Sparen an den Ausgaben für Jugendämter und amtliche Vormundschaften kann katastrophale Auswirkungen auf Kinder mit sich bringen, die den Schutz der Gemeinschaft am nötigsten haben.
Ob Krisensituationen in Partnerschaft, Familie oder im Beruf: Immer wieder stehen Menschen vor schwierigen Entscheidungen. Ihnen stehen Beratungsstellen bei, die meist von Kirchen, Vereinen oder in kommunaler Trägerschaft geführt werden. Mit den Ehe-, Jugend-, Schuldner-, Sucht- oder Sexualberater/-innen können intime Probleme vertraulich besprochen werden. Da unter den Ratsuchenden häufig Erwerbslose oder Geringverdiener sind, sollten die Beratungen unabhängig, kostenlos und von privaten Gewinninteressen losgelöst angeboten werden.
Zahlreiche private Träger betreiben Kindertagesstätten (Kitas) und fast alle werden vom Staat finanziell unterstützt. Die Ansprüche an die frühkindliche Förderung werden angesichts der international steigenden Bildungsmaßstäbe immer höher. So sollen die Vermittlung von Sprachkenntnissen und grundlegenden Kulturtechniken nicht erst im Schulalter oder gar später beginnen. Eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung muss für alle Kinder und nicht nur für die Kinder aus Familien mit hohen Einkommen gewährleistet sein. Die öffentliche Förderung von Kindertagesstätten nimmt dabei eine zentrale Rolle ein.
Nur jedes zehnte Altenheim befindet sich in staatlicher Trägerschaft. Ein Großteil der Heime wird von kirchlichen oder anderen sozialen Organisationen betrieben. Der Staat beteiligt sich durch Zuschüsse und Darlehen am Bau und Betrieb der Einrichtungen. In allen Heimen kontrolliert die staatliche Aufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland wird immer wieder über die Zukunft der Pflegeversicherung diskutiert. Dabei muss eines klar sein: Ein würdiger Lebensabend muss für alle Menschen gewährleistet sein und nicht nur für diejenigen, die sich private Luxusangebote leisten können.